Mitarbeiterbeteiligung als steuerlich interessante Nachfolgeregelung

In der Schweiz stehen viele KMU vor einem Generationenwechsel. In zunehmenden Fällen drängt sich auch bei traditionellen Familienunternehmen eine externe Nachfolge auf.

 

Soweit (leitende) Mitarbeiter die Unternehmensfortführung übernehmen sollen, kann es sowohl für die bisherigen als auch für die designierten Aktionäre interessant sein, die Unternehmensnachfolge mittels eines Mitarbeiterbeteiligungsplans zu vollziehen. Dabei kauft die Unternehmung über mehrere Jahre eigene Aktien zum Verkehrswert und überträgt diese den Mitarbeitenden. Wird dabei eine Frist festgesetzt, während der die Mitarbeitenden nicht verfügungsberechtigt sind, so kommen diese als Nachfolger in den Genuss von erheblichen steuerlichen Einsparungen (maximal werden die Aktien nur zu  55% bewertet resp. versteuert).

 

Die eidgenössische Steuerverwaltung hat kürzlich einen Überblick über die Praxis zur steuerlichen Behandlung von Mitarbeiterbeteiligungen publiziert. Bei gegebener Ausgangslage lohnt es sich, diese Strukturierung der Nachfolge näher zu prüfen.  

 

Kreisschreiben der Eidg. Steuerverwaltung

 

 

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