Aufgepasst bei Aktionärsdarlehen oder Darlehen an Nahestehende!
Januar 2021 |
Aktionärsdarlehen resp. Aktionärskontokorrente können auf der Aktiv- oder Passivseite der Bilanz erscheinen. Häufig werden diese gewährt, ohne irgendwelche Vorkehrungen zu treffen.
Dabei können aktive Darlehen möglicherweise gegen das sogenannte „Verbot der Einlagenrückgewähr“ (Art. 680 OR) verstossen oder das Darlehen wird steuerlich als „simuliertes Darlehen“ qualifiziert. Es ist daher wichtig, dass die Parteien über schriftliche Darlehensverträge verfügen, in welchen marktkonforme Zinsen, Kündigungsfristen, Rückzahlungsmodalitäten und allfällige Sicherheiten vereinbart werden. Hält ein Darlehen einem Drittvergleich nicht stand, kann dies steuerlich als faktische Dividendenausschüttung betrachtet werden. Diese Tatsache kann seitens der Gesellschaft dazu führen, dass das Darlehen als „Non-Valeur“ betrachtet wird und in Zukunft im Eigenkapital als Minusposten aufzuführen ist. Zudem unterliegt die geldwerte Leistung der Verrechnungssteuer. Auf Stufe Aktionär unterliegt die „Dividendenausschüttung“ der Besteuerung als Dividendenertrag. Ob eine Rückerstattung der Verrechnungssteuer noch rechtzeitig erfolgen kann, hängt von weiteren Faktoren ab.
Bei den passiven Darlehen wird häufig die „Save Heaven-Regel“ missachtet. Jedes Jahr werden die steuerlich zulässigen Höchstzinssätze durch ein Rundschreiben der ESTV bekanntgegeben. Ebenfalls hat die ESTV im Kreisschreiben Nr. 6 die steuerlich zulässigen Belehnungssätze veröffentlicht, welche zur Ermittlung des höchst zulässigen Fremdkapitals einer Gesellschaft anzuwenden sind. Im Falle einer Überverzinsung oder von verdecktem Eigenkapital, welches zu Höchstsätzen verzinst wird, kann hier eine Aufrechnung der Zinsen in der Steuererklärung erfolgen und deren Umqualifizierung in Beteiligungsertrag. Auf dem verdeckten Eigenkapital wird zusätzlich die Kapitalsteuer geschuldet. Auf Stufe Aktionäre unterliegt diese geldwerte Leistung der Besteuerung als Dividendenertrag.
Um all diesen Risiken zu vermeiden, lassen Sie Ihre aktiven und passiven Darlehen beurteilen und erstellen Sie einen Darlehensvertag. Ihr Berater bei der thv AG unterstützt Sie dabei gerne.
Rundschreiben ESTV, Zinssätze 2020
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Cornelia Steinacher Mandatsleiterin Treuhand Tel. 062 / 837 12 |