Wirtschaftsprüfung

Entdecken Sie die Kompetenz der thv AG.

Unsere Wirtschaftsprüfer stellen sicher, dass Ihre Jahresrechnung den statutarischen und gesetzlichen Anforderungen entspricht. Eine kompetente Wirtschaftsprüfung geht jedoch über das blosse Prüfen von Jahresabschlüssen hinaus. Im Rahmen einer Standortbestimmung zeigen wir Ihnen gleichzeitig Prozessoptimierungs- und Steuerersparnispotenziale auf und nehmen auch eine Risikobeurteilung vor. Diese Analyse kann Ihnen Kosten sparen oder helfen, unnötig Risiken zu vermeiden.

 

Wir sind digital. Unsere effiziente Prüfung – mit einer modernen Prüfsoftware sowie MS Teams – spart Ihnen auch Zeit und Geld. Unsere langfristig ausgelegte Zusammenarbeit mit den gleichen Ansprechpartnern wissen unsere Kunden zu schätzen. Sie profitieren von erstklassig ausgebildeten Fachkräften, gründlichen Branchenkenntnissen, Erfahrung für spezielle Prüfgebiete und interdisziplinärer Vernetzung.

 

Die thv AG ist als zugelassene Revisorin sowie als zugelassene Revisionsexpertin im Register der Revisionsaufsichtsbehörde eingetragen. Link zur Zulassung.

 

 

Unser Dienstleitungsangebot Wirtschaftsprüfung

Unterschiede Ordentliche / Eingeschränkte Revision

Die Revisionspflicht ist im Obligationenrecht (Art. 727 OR) geregelt. Publikumsgesellschaften und wirtschaftlich bedeutende Unternehmen unterstehen einer ordentlichen Revision, wenn sie 40 Million Franken Umsatz, 20 Millionen Franken Bilanzsumme und 250 Mitarbeitende überschreitet (zwei von drei Kriterien in zwei aufeinanderfolgenden Jahren).

 

Die eingeschränkte Revision wird gemäss Schweizerischem Obligationenrecht dann angewendet, wenn die Voraussetzungen für eine ordentliche Revision nicht gegeben sind.

 

Mehr Details erfahren Sie hier

 

 

Überprüfung von Lohngleichheitsanalysen

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 21. August 2019 die Änderung des Gleichstellungsgesetzes (GlG) zur besseren Durchsetzung der Lohngleichheit auf den 1. Juli 2020 in Kraft gesetzt. Die neuen Bestimmungen verpflichten Unternehmen mit 100 und mehr Angestellten (jeweils anfangs Jahr), eine betriebsinterne Lohngleichheitsanalyse durchzuführen. Die Analyse muss durch eine unabhängige Stelle überprüft und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über das Ergebnis informiert werden.

 

Sobald die Änderung in Kraft ist, haben die Unternehmen ein Jahr Zeit, um ihre betriebsinterne Lohngleichheitsanalyse durchzuführen. Die erste Analyse muss also bis spätestens Ende Juni 2021 durchgeführt werden. Dies bedeutet, dass die Lohngleichheitsanalyse bis spätestens Ende Juni 2022 überprüft und dass die Arbeitnehmenden sowie die Aktionärinnen und Aktionäre bis spätestens Ende Juni 2023 über das Ergebnis der Lohngleichheitsanalyse informiert werden müssen.

 

Während der Geltungsdauer müssen die Lohngleichheitsanalysen regelmässig alle vier Jahre wiederholt werden, es sei denn, eine Analyse zeigt auf, dass kein unerklärbarer systematischer Lohnunterschied zwischen Frauen und Männern feststellbar ist. In diesem Fall muss keine weitere Analyse durchgeführt
werden.

 

Bei der Überprüfung der Lohngleichheitsanalysen handelt es sich um eine formelle Überprüfung (Art. 13e Abs. 2 GlG). Diese ist ausgestaltet als Prüfungsauftrag zur Erlangung begrenzter Sicherheit; der Prüfungsbericht enthält daher eine Aussage darüber, ob Sachverhalte vorliegen, aus denen zu schliessen ist, dass die Lohngleichheitsanalyse nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

 

Als Revisions- und Treuhandunternehmen verfügen wir über langjährige Erfahrung in der Lohnprüfung. Gerne stehen wir Ihnen bei der Durchführung der Prüfung resp. bei Fragen zur Verfügung.

 

 

Betriebe des Gesundheitswesens und Soziale Institutionen

Entdecken Sie das Spezialwissen der thv AG im Gesundheits- und Sozialbereich.

Fallpauschalen, Pflegefinanzierung und zunehmender politischer Druck prägen das schweizerische Gesundheitswesen seit Jahren. Diese gesellschaftlichen Veränderungen betreffen uns alle stark.

In den sozialen Institutionen, Schulen und Heimen wurde die Vollkostenrechnung eingeführt, entsprechend kann auf ein unternehmerisches Führungsinstrumentarium längst nicht mehr verzichtet werden.

Hier setzt die kundenorientierte und bewährte Erfahrung unserer Berater ein. Das thv-Berater-Team unterstützt Sie in organisatorischen Fragen und erarbeitet mit Ihnen Führungsinstrumente. Im Weiteren begleiten wir Ihre Organisation, sowohl in der Budget- und Abschlussberatung wie auch als gesetzliche Revisionsstelle.

 

Die Berater der thv AG verstehen die Aufgabenstellungen in

  • Spitälern und Kliniken
  • Ärztegemeinschaften
  • Alters- und Pflegheimen
  • Spitex Organisationen
  • Schulen, Heimen und anderen sozialen Institutionen

 

Weitere Informationen finden Sie auch auf diesen Seiten:

 

Implementierung und Prüfung von Internen Kontrollsystemen (IKS)

Entdecken Sie die Riskmanagement-Lösung der thv AG.

Nach Gesetz hat die Revisionsstelle zu kontrollieren, ob für ordentlich geprüfte Unternehmen ein Internes Kontrollsystem (IKS) existiert.

 

Unabhängig davon, ob Sie ordentlich geprüft werden, unterstützen Sie die Berater der thv AG gerne bei der Einführung eines praxisorientierten Riskmanagement-Systems oder beim Aufbau eines Internen Kontrollsystems (IKS). Genauso stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Verfügung, wenn es darum geht, eine Risikobeurteilung im Sinne der gesetzlichen Regelung für Ihre Gesellschaft vorzunehmen. Dadurch können Sie Ihre Abläufe / Prozesse effizienter gestalten und Sie minimieren das Fehlerrisiko in Ihrer Jahresrechnung.

 

Als Hilfsmittel können sogenannte Risiko-Kontroll-Matrizen verwendet werden. Diese können an die individuellen Unternehmensgegebenheiten angepasst und zur Dokumentation des IKS eingesetzt werden.

 

Fragen Sie Ihren Berater nach möglichen Risiken!

 

Bilanzprüfung und Beratung von Gemeinden

Entdecken Sie die Vielseitigkeit der thv AG.

Die Veränderung der Märkte und der Wirtschaft hat auch Einfluss auf die öffentliche Hand. Die gesetzlichen Vorgaben und die Ansprüche sowohl der Bürger als auch der Gemeindeverantwortlichen selber werden komplexer. Auf den Verwaltungen von Gemeinden, Städten und Kantonen sind betriebswirtschaftliche Lösungsansätze gefragt. Auch das Rechnungswesen wurde mit HRM2, welches die Rechnungslegung der öffentlichen Hand an diejenige der Privatwirtschaft anlehnt, zunehmend umfangreicher.

 

Unsere Prüfung erfolgt in Übereinstimmung mit dem Schweizer Prüfungshinweis 60 (PH60) sowie mit den kantonalen und kommunalen gesetzlichen Bestimmungen.

Unsere Leistungen sind

– vorgeschriebene Bilanzprüfung im Kanton Aargau

– weiterführende Vollprüfung (inkl. IKS)

– Schwerpunkt- und Spezialprüfungen in Anlehnung an die Vorgaben der Gemeindeaufsicht

 

Die Berater der thv AG haben langjährige Erfahrung in der Beratung und der Rechnungsprüfung von öffentlichen Verwaltungen. Gerne unterstützen wir Sie als Partner bei Fragen der Organisation, Rechnungslegung und Rechnungsprüfung.

 

Unternehmensbewertung

Eine Unternehmensbewertung kann verschiedene Zwecke haben: Kauf und Verkauf eines Unternehmens, Sachgründung, Änderung der Rechtsform, Übernahme einer Beteiligung, Fusion, Spaltung, Gesellschafterwechsel, Pflichtteilsberechnungen bei Erbteilungen oder auch güterrechtliche Auseinandersetzungen zwischen Eheleuten.

Der Unternehmenswert wird mittels verschiedener anerkannten Methoden ermittelt, wie z.B. anhand der Substanzwert-, Ertragswert- oder der Discounted Cash Flow (DCF)-Methode. Wir zeigen Ihnen gerne die unterschiedlichen Methoden mit Ihren Vor- und Nachteilen auf.

Anhand von Szenario-Analysen (worst- / best case) zeigen wir Ihnen auch verschiedene Entwicklungsmöglichkeiten Ihrer Unternehmung nachvollziehbar auf und beraten Sie so im unternehmerischen Entscheidungsprozess.
So profitieren Sie gleichzeitig von unseren langjähren praktischen Fachkenntnissen in den Bereichen Liquiditäts-, Investitions- und Finanzplanung.

 

Unser Vorgehen im Rahmen einer Unternehmensbewertung ist dabei:

  • Analyse und Beurteilung der Grundlagen
  • Analyse der Jahresrechnungen der letzten Jahre
  • Erarbeiten einer mehrjährigen Planerfolgsrechnung unter Berücksichtigung der Grundlagen und Entwicklung der letzten Jahre
  • Ermittlung der durchschnittlichen Kapitalkosten (WACC) zur Kapitalisierung resp. Abdiskontierung der Ertragswerte
  • Besprechung der Resultate mit dem Inhaber/der Geschäftsleitung sowie schriftliche Berichterstattung

Prüfung von Vorsorgeeinrichtungen (BVG)

Die Herausforderung in der 2. Säule bleiben vielfältig und die Anforderungen an Stiftungsräte und Geschäftsleitung sind hoch. Die thv AG kann Ihnen jedoch eine wertvolle Unterstützung sein.

Im Rahmen der Prüfung der Jahresrechnung nach Swiss GAAP FER 26 setzen wir Akzente bei der Beurteilung der Ertrags- und Vermögenslage (nach BVV2), der Abwicklung und Abstimmung der Versichertenbuchhaltung nach BVG sowie den Reglementen als auch der korrekten Darstellung aller weiteren notwendigen Angaben.

 

Wir kennen die verschiedensten Fragestellungen aus der Praxis, insb. auch bei patronalen Fonds und/oder anstehenden (Teil-) Liquidationen, und deren Lösungsansätze. Gerne wären wir Ihr Partner!

 

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