Checkliste Steuererklärung
Im Kanton Aargau ist der Abgabetermin zur Einreichung der ausgefüllten Steuererklärung am 31. März. Dies gilt für unselbständig Erwerbende sowie Rentnerinnen und Rentner. Im Kanton Aargau ist ein Gesuch zur Fristerstreckung erst ab 30. Juni erforderlich. Danach ist ein Gesuch hinreichend zu begründen. Wird eine Steuererklärung trotz Mahnung nicht eingereicht, so wird vom Steueramt eine Einschätzung vorgenommen, welche in der Regel zu einer deutlich höheren Steuerberechnung führt.
Zum Ausfüllen der Steuererklärungen hilft Ihnen unsere detaillierte Checkliste.
Bei Fragen rund um die Steuererklärung stehen wir von der thv AG in Rheinfelden und Aarau gerne persönlich zur Verfügung. Um Ihnen Zeit zu sparen, nehmen wir Ihnen das Ausfüllen der Steuererklärungen gerne ab.
Wir freuen uns auf Sie.
thv AG, Rheinfelden
thv AG, Aarau