Die Digitalisierung schreitet voran
Der Bundesrat hat am 16. Juni 2023 die Änderung der Mehrwertsteuerverordnung auf den 1.1.2024 in Kraft gesetzt.
Ab Anfang des nächsten Jahres müssen bei der Mehrwertsteuer die Anmeldung als steuerpflichtige Person, die Einreichung der Abrechnung und die nachträglichen Korrekturen elektronisch über das hierfür vorgesehene Portal der ESTV erfolgen. Erhebungen der ESTV zufolge erfolgten Ende 2022 die Anmeldungen praktisch zu 100%, die Abrechnungen zu rund 96% und die Korrekturen der Abrechnungen zu rund 70% elektronisch.
Die Verordnung macht deshalb etwas obligatorisch, was faktisch schon die meisten für die Anmeldung und die Deklaration der MWST einhalten. Etwas schwieriger ist es bei Korrekturabrechnungen. Stellt der Steuerpflichtige einen systematischen Fehler fest, den es zu korrigieren gilt, dann kann dies bei einer Korrektur der letzten 5 Jahre zu 20 Korrekturabrechnungen führen. Es ist deshalb trotz dieser Verordnung zu prüfen, ob die ESTV die Korrekturen nicht in Schriftform per Mail oder Brief akzeptiert und auf die Korrekturabrechnungen verzichtet werden kann.
Steuerpflichtige, die bisher nicht elektronisch deklariert haben, ist empfohlen, sich Gedanken zur Umstellung zu machen. Es ist gemäss Website der ESTV möglich, sich jedes Quartal über einen einmaligen Zugang als Gast für die «MWST- Abrechnung easy» zu registrieren. Einfacher ist sicher die Deklaration über das ePortal. Die erstmalige Registrierung ist allerdings nicht so «easy». Aber die ESTV bietet einen telefonischen Servicedesk mit hilfsbereiter persönlicher Beratung.