Die Revision des Aktienrechts ist abgeschlossen
Flexiblere Gründungs- und Kapitalvorschriften ab dem 1. Januar 2023
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 2. Februar 2022 die entsprechenden Änderungen im Obligationenrecht (OR) und in der Handelsregisterverordnung (HRegV) in Kraft gesetzt. Damit ist die umfangreiche Revision des Aktienrechts abgeschlossen.
Das revidierte Aktienrecht enthält zahlreiche Regelungen, welche den Rechtsrahmen modernisieren sollen und den Aktiengesellschaften mehr Flexibilität bei der Gestaltung der Kapitalstruktur und der Ausschüttung von Dividenden versprechen.
Was ändert sich:
- Interimsdividende wird erlaubt, Zwischenabschluss und optionale Revision
- Aktienkapital in Fremdwährung und beliebige Beträge
- Einführung Kapitalband
- keine beabsichtigte Sachübernahme mehr
- Mehr Rechte für Aktionäre
- Digitalisierung der Generalversammlung
- Finanzverantwortung des Verwaltungsrates in Sanierungssituationen
Es bringt jedoch nicht nur für Aktiengesellschaften zahlreiche Änderungen und Neuerungen mit sich; auch andere Gesellschaftsformen, wie bspw. die GmbH, Vereine und Genossenschaften, sind von den neuen Bestimmungen betroffen.
Link: https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-87016.html