Fiskalvertretung für Deutsche Unternehmen in der Schweiz
Ist Ihr Unternehmen mit Sitz in Deutschland in der Schweiz tätig, so ist dieses unter gewissen Umständen seit 1. Januar 2018 in der Schweiz mehrwertsteuerpflichtig. Als Fiskalvertretung in der Schweiz können wir Sie in allen MWSt-Belangen unterstützen.
Für die Mehrwertsteuerpflicht von ausländischen Unternehmen ändert sich Folgendes
- Ausländische Unternehmen mit mehr als 100’000 CHF weltweitem Umsatz, werden ab dem ersten CHF Umsatz in der Schweiz MWST-pflichtig.
(Bisher waren ausländische Unternehmen mit weniger als 100’000 CHF Umsatz aus steuerbaren Umsätzen, erbracht in der Schweiz, von der MWST-Pflicht befreit) - Sonderregelungen für den Versandhandel ab dem 1. Januar 2019:
Sendungen mit geringem Wert (Einfuhrsteuer < 5 CHF) sind bei der Einfuhr weiterhin steuerfrei. Die MWST-Pflicht entsteht aber neu, sobald mit solchen Lieferungen mehr als 100’000 CHF Jahresumsatz erzielt werden.
Von der MWST-Pflicht betroffene Umsätze
- Steuerpflichtig ist im Grundsatz eine Lieferung oder Dienstleistung, die in der Schweiz erbracht wird.
Dazu gehören insbesondere auch Werklieferungen (Werkverträge), bei denen Arbeiten in der Schweiz erbracht werden.Wenn beispielsweise ein Gegenstand durch den Lieferanten (oder für dessen Rechnung durch einen Dritten) installiert, repariert, montiert oder sonst wie bearbeitet wird, ist der Lieferort am Ort der Installation, Reparatur oder Montage. Dies gilt selbst für Reinigungsarbeiten!
Bei Dienstleistungen sind vor allem Arbeiten im Zusammenhang mit einem Grundstück in der Schweiz betroffen, dazu gehören z.B. die Verwaltung oder Begutachtung, Architektenleistungen, Ingenieurleistungen oder die Bauaufsicht.
Ihr Handlungsbedarf
- Schriftliche Anmeldung bei der eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) innerhalb 60 Tagen
- Bestimmung einer Steuervertretung in der Schweiz
- Im Regelfall vierteljährliche Abgabe der MWST
- 10 Jahre Aufbewahrungspflicht bis zur absoluten Verjährung
- Rechnungsstellung gemäss den Anforderungen des MWSTG in der Schweiz
Achtung bei zollrechtlichen Themen
- Montagearbeiten in der Schweiz durch ein deutsches Unternehmen müssen angemeldet werden
- Zollrechtliche Anmeldung der Waren: zu jedem Import von Waren gehört auch ein Export
- Zollrechtliche Anmeldung Ihrer Montagegeräte
Unser Angebot
- Prüfung, ob im Einzelfall die Anmeldepflicht bei der ESTV besteht
- Anmeldung bei der ESTV
- Fiskalvertretung in der Schweiz
- Ausfüllen der laufenden Abrechnung
- Aufbewahrung der Unterlagen
- Beratung zur MWST
- Zoll & Exportberatung in Zusammenarbeit mit der Zollfuchs GmbH aus Deutschland
Weiterführende Informationen: