Man darf der ESTV nicht alles glauben
Unsere Kunden sind immer wieder auch Gegenstand von MWST-Kontrollen durch die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV). Die ESTV stellt zum Ablauf der Kontrolle und den Unterlagen, die für eine Prüfung bereitzustellen sind, folgenden Link auf die Homepage der ESTV zur Verfügung:
https://www.estv.admin.ch/de/mwst-kontrolle
Neben den gängigen Unterlagen wie den Bilanzen und Erfolgsrechnungen sind auch Umsatz- und Vorsteuerabstimmungen pro Jahr bereitzustellen. Gerade diese Abstimmungen werden von den Unternehmungen nicht immer gemacht und müssen dann im Vorfeld der Kontrolle nachträglich erstellt werden. Es lohnt sich deshalb, die Kontrolle durch die ESTV vorzubereiten und bei nicht alltäglichen Fragestellungen die Unterstützung Ihres (MWST-) Beraters beizuziehen.
Am Ende der Kontrolle wird Ihnen die ESTV das Kontrollergebnis mit den dazugehörigen Belegen abgeben. Sie haben so die Möglichkeit, die allenfalls korrigierten Positionen im Detail zu prüfen und weitere Unterlagen beizubringen, damit die ESTV ihre Position nochmals überdenken kann. Dies sollte unmittelbar nach der Kontrolle und nicht erst dann passieren, wenn die ESTV das definitive Ergebnis in Form der Einschätzungsmitteilung bekannt gibt. Dann bleibt nur noch der Weg über ein Rechtsmittelverfahren, das häufig erst mit einem Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts oder sogar des Bundesgerichts abgeschlossen wird.
In einem kürzlichen Verfahren hat die ESTV bei einem Steuerpflichtigen die Rückerstattung der Mineralölsteuer als Subvention qualifiziert und damit seinen Vorsteuerabzug gekürzt. Das Bundesgericht hat aber in einem Entscheid Ende 2024 (9C_299/2024 vom 19. Dezember 2024) festgehalten, dass die Rückerstattung rechtlich nicht als Subvention, sondern als Steuerentlastung für bestimmte Branchen eingestuft wird. Trotz dieses höchstrichterlichen Urteils hat der Steuerkommissär weiterhin eine Vorsteuerkürzung vorgenommen, wohl deshalb, weil er verwaltungsintern nicht über diesen Entscheid informiert worden ist.
Man darf der ESTV deshalb nicht alles glauben, sondern sollte das Kontrollergebnis – bei grösseren Korrekturen wohl mit Unterstützung ihres (MWST-) Beraters – kritisch prüfen.

Mirijam Graf-Roth
Michael Kurz
