Neuerungen Kurzarbeitsentschädigung ab 1.1.2021
Dezember 2020 |
Der Bundesrat hat das summarische Verfahren für Kurzarbeitsentschädigung nochmals bis am 31. März 2021 verlängert. Die entsprechenden Änderungen der Covid-19 Verordnung Arbeitslosenversicherung treten am 1. Januar 2021 in Kraft.
Rückwirkend per 1. Dezember 2020 erhalten Personen mit einem Einkommen von bis zu CHF 3’470.00 bei Kurzarbeit 100% entschädigt. Bei Einkommen zwischen CHF 3’470.00 und CHF 4’340.00 beträgt die Kurzarbeitsentschädigung bei vollständigem Verdienstausfall ebenfalls CHF 3’470.0. Teilweise Verdienstausfälle werden anteilig berechnet. Die Einstufung von Teilzeitlöhnen findet anhand des auf ein Vollzeitpensum hochgerechneten Lohnes statt. Ab CHF 4’340.00 gilt die reguläre Entschädigung von 80%. Die Regelung ist bis zum 31. März 2021 befristet.
Diese Informationen vermitteln nur eine Übersicht. Für die Beurteilung von Einzelfällen sind ausschliesslich die gesetzlichen Bestimmungen massgebend. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wir beraten Sie gerne zu diesem Thema.
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