Ruhestand geniessen oder weiterarbeiten?

Der Anteil der Pensionäre, die weiter einem Teilzeitjob nachgehen, ist in der Schweiz relativ hoch. Lohnt sich das Weiterarbeiten? Was gilt es dabei zu beachten?

Interview von Carolin Frei der Aargauer Zeitung mit Nicolas Zbinden

 

Längst nicht alle Senioren fiebern dem Ruhestand entgegen, einige möchten lieber im Erwerbsleben verbleiben. Dies mag einerseits an der finanziellen Notwendigkeit liegen, andererseits freiwillig sein, weil man mit 65 Jahren noch nicht zum alten Eisen zählt. Umso wichtiger, sich im Vorfeld mit den steuerlichen Aspekten vertraut zu machen. Wir fragen beim Rechtsanwalt Nicolas Zbinden nach.

 

Lohnt sich ein Weiterarbeiten nach der Pensionierung finanziell in jedem Fall?

Nicolas Zbinden: Grundsätzlich ja, der Grad hängt aber stark von der individuellen Situation ab. Lohneinkommen nach Erreichen des ordentlichen Pensionierungsalters kann – gerade bei eher tiefen AHV-/Pensionskassenrenten – den Lebensstandard verbessern. Die Gestaltungsmöglichkeiten sind vielfältig. Die Flexibilität ermöglicht auch die Pensionierung in maximal drei Schritten bis zum Altersjahr 70. Während solcher Teilpensionierungen ist man in einem gewissen Pensum noch erwerbstätig und erhält für den Rest eine anteilige Rente. Auch die AHV kann bis zu fünf Jahre aufgeschoben werden, zwecks Erhö- hung derselben beim (vollständigen) Bezug. Denkbar ist indes auch, dass trotz Vollbezug der Pensionskassenrente (oder des Kapitals) sowie der AHV-Rente in einem Teilpensum weitergearbeitet wird. Die steuerliche Mehrbelastung, welche daraus folgt, dass Einkommen und Rente zusammen voll besteuert werden, gilt es zu berücksichtigen. Die damit zusammenhängende Steuerprogression kann einen erheblichen Teil des Zusatzverdienstes «auffressen».

 

Müssen alle Sozialleistungen weiterhin abgeführt werden?

Nein, nicht im selben Umfang. Bei der AHV gilt ein (verzichtbarer) Einkommensfreibetrag von 1400 Franken pro Monat (bzw. 16’800 Franken pro Jahr). Darüber hinausgehendes Einkommen muss abgerechnet werden. Demgegenüber entfallen die Beiträge an die Arbeitslosenversicherung (ALV) nach Erreichen des ordentlichen Rentenalters sowie korrespondierend dazu auch der Anspruch auf Taggelder der Arbeitslosenversicherung. In vielen Fällen endet sodann die Pflichtversicherung der 2. Säule (Pensionskasse). Soweit die konkrete Pensionskasse dies zulässt, kann auf Antrag hin die berufliche Vorsorge bis zum Altersjahr 70 weitergeführt werden. Interessant ist auch, dass nach Erreichen des 65. Altersjahres während fünf Jahren steuerwirksam weiter in die gebundene Vorsorge (Säule 3a) einbezahlt werden kann, solange eine Erwerbstätigkeit besteht.

 

Es macht somit Sinn, weiter in die berufliche Vorsorge zu investieren?

Ja, Einzahlungen in die berufliche Vorsorge sind sinnvoll, namentlich um bei entsprechendem Beitragspotenzial etwaige Vorsorgelücken zu schliessen und Steuern zu sparen. Dies gilt für ordentliche Beiträge (Altersgutschriften) wie auch für Einkaufsbeträge. Es ist im Einzelfall zu prüfen, wie sich solche Einzahlungen auf künftige Renten auswirken. Bei freiwilligen Einzahlungen in die Säule 3a sollten für eine optimierte Bezugsstrategie nach Möglichkeit mehrere Konten geäufnet werden.

 

Was sind ganz allgemein die Vor- und Nachteile?

Vorteile bestehen darin, dass unter dem Strich, d.h. nach Steuern, im Pensionsalter mehr verfügbare Mittel vorliegen. Nachteile aus Steuersicht liegen darin, dass dieses Mehreinkommen proportional höher besteuert wird.

 

Ob Weiterarbeiten im Rentenalter für einen persönlich Sinn macht, muss wohl jeder für sich entscheiden. Wer im Berufsleben verbleibt, profitiert von zusätzlichen sozialen Kontakten. Hingegen kann die Arbeit mit zunehmendem Alter körperlich und geistig herausfordernd werden. Es ist wichtig, auf die eigene Gesundheit zu achten und sicherzustellen, dass die Tätigkeit nicht zu einer Überlastung führt. 

 

 

 

Zurück

Login