Steuerbefreiung für Vereine und andere gemeinnützige Organisation ab CHF 250’000 bei der Mehrwertsteuer
Auf den 1.1.2023 wird die Umsatzgrenze für die Befreiung von der Steuerpflicht für nichtgewinnstrebige, ehrenamtlich geführte Sport- und Kulturvereine sowie gemeinnützige Institutionen bei der Mehrwertsteuer (MWST) von bisher CHF 150’000 auf CHF 250’000 erhöht.
Mit der Erhöhung der Umsatzgrenze werden sich gemäss Schätzung der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) rund 180 Vereine und gemeinnützige Institutionen aus dem Mehrwertsteuer-Register löschen können.
Sind Sie mit Ihrem Verein oder gemeinnützigen Institution bisher im MWST-Register eingetragen und erzielen weniger als CHF 250’000 Umsatz mit steuerbaren Leistungen, dann sollten Sie prüfen, ob die Abmeldung per 1.1.2023 bei der ESTV Sinn macht. Da mit der Abmeldung aus dem MWST-Register auch die Berechtigung zum Vorsteuerabzug wegfällt, kann es auch von Vorteil sein, weiterhin freiwillig registriert zu bleiben.
Gerne unterstützen wir Sie dabei und prüfen, welche Konsequenzen die Streichung aus dem MWST-Register für Ihre Institution hat.