Und was nun? – Empfehlungen zum Verhalten bei MWST-Kontrollen
Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat im vergangenen Jahr rund 10’000 MWST-Kontrollen durchgeführt und dabei CHF 156 Mio. Nachbelastungen, aber auch CHF 60 Mio. Gutschriften erlassen.
Die Kontrollen werden mit einer Einschätzungsmitteilung abgeschlossen, wobei es bei unklaren Fragestellungen auch möglich ist, dass die ESTV ein (provisorisches) Kontrollergebnis ausstellt, das der Unternehmung noch die Möglichkeit gibt, Unklarheiten zu bereinigen und allfällige Dokumente nachzureichen. In diesem Punkt lohnt es sich, Unterstützung bei einem erfahrenen MWST-Berater einzuholen. Dies ist schon bei der Ankündigung der Kontrolle durch die ESTV zu empfehlen, um die Unterlagen aufzubereiten und auf allfällige Fragen der ESTV vorbereitet zu sein.
Liegt die Einschätzungsmitteilung vor, so sind drei Möglichkeiten offen:
- Bezahlung der Nachforderung, womit die geprüften Steuerperioden rechtskräftig werden und die Verzugszinsen gestoppt werden.
- Bezahlung der Nachforderung unter Vorbehalt, um gewisse strittige Fragen durch die ESTV prüfen zu lassen. Mit der Bezahlung ist der Zinsenlauf für die Verzugszinsen gestoppt. Die ESTV wird eine Verfügung erlassen, gegen die innert 30 Tagen Einsprache bei der ESTV einzulegen ist
- Zeigt die Einschätzungsmitteilung ein Guthaben, so ist der ESTV schriftlich mitzuteilen, dass die Einschätzungsmitteilung akzeptiert wird. Mit diesem Akzept werden die geprüften Steuerperiode rechtskräftig; ohne Anerkennung erst in 5 Jahren
Auch wenn die Einschätzungsmitteilung ein Guthaben ausweist, ist kritisch zu prüfen, ob die ESTV alle steuermindernden Tatsachen berücksichtigt hat oder ob das Guthaben nicht noch höher hätte ausfallen können.
Ob sich ein Verfahren durch alle Instanzen (Bundesverwaltungsgericht und Bundesgericht) lohnt, ist nicht zuletzt vom Streitwert abhängig. Dabei darf nicht ausser Acht gelassen werden, dass die Gerichtsverfahren Gerichtskosten und wohl auch Beraterkosten für die Ausarbeitung der Beschwerden auslöst.
Gerne unterstützen wir Sie, wenn sich die ESTV bei Ihnen zur Kontrolle angemeldet hat. Wir wissen was tun!