Update zur Umsetzung der Steuerreform (STAF)
Am 19. Mai 2019 hat das Schweizer Volk das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) in einer Volksabstimmung angenommen. Es ist beabsichtigt, die zentralen Neuerungen auf den 1. Januar 2020 in Kraft zu setzen. Die Kantone haben derweil die Bundesvorgaben umzusetzen und entsprechend ihre Steuergesetzgebungen anzupassen. Der Grosse Rat des Kantons Aargau hat die Vorlage des Regierungsrats zur Umsetzung der Steuervorlage STAF in erster Lesung bestätigt.
Gestützt auf das angenommene Bundesgesetz und den Stand der beabsichtigten Umsetzung im Kanton Aargau sehen sich hiesige KMU sowie Unternehmer und Unternehmerinnen mit vielseitigen steuerlichen Änderungen konfrontiert.
Im Zentrum steht die Abschaffung der privilegierten Steuerstatus, d.h. z.B. der Wegfall des Holdingprivilegs oder der Sonderbesteuerung von Domizil- und Verwaltungsgesellschaften.In diesem Zusammenhang sind namentlich folgende Massnahmen vorgesehen:
Direkte Bundessteuer:
- Dividenden aus Beteiligungen von mindestens 10% werden mit Inkrafttreten der Reform zu 70% besteuert (bisher zu 60%)
Staatssteuer (Kanton Aargau und Gemeinden):
- Dividenden aus Beteiligungen von mindestens 10% sollen mit Inkrafttreten der Reform zu 50% besteuert werden (bisher zu 40% des ordentlichen Steuersatzes);
- Bei der Gewinnsteuer sollen die zweistufigen Steuersätze nicht reduziert werden (d.h. weiterhin 18.6 % und 15.1 %);
- Gewinne aus schweizerischen Patenten in der Patentbox sollen steuerlich bis 90% entlastet werden;
- Es soll ein zusätzlicher (fiktiver) Abzug für Forschungs- und Entwicklungskosten in Höhe von 50% auf die Bemessungsgrundlage ermöglicht werden.
Die geplanten Umsetzungen tangieren die Steuerpflichtigen je nach deren Situation unterschiedlich. Gerne gibt Ihnen unsere Steuerberatung hierzu Auskünfte und Entscheidungsgrundlagen.