Update zur Umsetzung der Steuerreform (STAF)

Am 19. Mai 2019 hat das Schweizer Volk das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) in einer Volksabstimmung angenommen. Es ist beabsichtigt, die zentralen Neuerungen auf den 1. Januar 2020 in Kraft zu setzen. Die Kantone haben derweil die Bundesvorgaben umzusetzen und entsprechend ihre Steuergesetzgebungen anzupassen. Der Grosse Rat des Kantons Aargau hat die Vorlage des Regierungsrats zur Umsetzung der Steuervorlage STAF in erster Lesung bestätigt. 

Gestützt auf das angenommene Bundesgesetz und den Stand der beabsichtigten Umsetzung im Kanton Aargau sehen sich hiesige KMU sowie Unternehmer und Unternehmerinnen mit vielseitigen steuerlichen Änderungen konfrontiert.

Im Zentrum steht die Abschaffung der privilegierten Steuerstatus, d.h. z.B. der Wegfall des Holdingprivilegs oder der Sonderbesteuerung von Domizil- und Verwaltungsgesellschaften.In diesem Zusammenhang sind namentlich folgende Massnahmen vorgesehen:

 

Direkte Bundessteuer:

 

Staatssteuer (Kanton Aargau und Gemeinden):

 

Die geplanten Umsetzungen tangieren die Steuerpflichtigen je nach deren Situation unterschiedlich. Gerne gibt Ihnen unsere Steuerberatung hierzu Auskünfte und Entscheidungsgrundlagen.

 

 

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