Vermeidung zusätzlicher Steuerfolgen bei Zinsregelungen unter Nahestehenden
Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) publiziert jährlich die steuerlich anerkannten Zinssätze für Vorschüsse oder Darlehen an Beteiligte oder nahestehende Dritte.
Dabei handelt es sich um sogenannte Safe Haven-Zinssätze, was bedeutet, dass bei Berücksichtigung dieser Zinssätze das Steueramt keine geldwerten Leistungen mit entsprechenden Steuerfolgen taxiert.
Für 2025 sehen diese Rundschreiben z.B. vor, dass ein Aktionärsdarlehen in Schweizer Franken, welches aus Eigenkapital finanziert wird, einen Zinssatz von mindestens 1% aufweisen muss. Wird dasselbe Darlehen in Euro ausgerichtet, beträgt der Safe Haven-Zinssatz mindestens 2.5%.
Auch für den umgekehrten Fall, dass eine Aktionärin ihrer Gesellschaft ein Darlehen gewährt, sehen die Rundschreiben Safe Haven-Zinssätze vor, dann im Sinne von Höchstzinssätzen.
Es steht den Parteien zwar frei, davon abweichende Zinssätze vorzusehen. Allerdings obliegt dem Steuerpflichtigen dann der Nachweis, dass diese auch unter unabhängigen Dritten, vereinbart worden wären (Nachweis der Drittvergleichskonformität).
Misslingt dieser Nachweis, droht die Qualifikation der Zinsdifferenz als geldwerte Leistung mit unliebsamen Steuerfolgen. Gemäss einem letztjährigem Bundesgerichtsurteil ist darüber hinaus die ESTV in einem solchen Fall selber nicht an die Safe Haven-Regelung gebunden, sondern kann einen Marktzins für den konkreten Fall eigens ermitteln. Daraus kann die steuerbare geldwerte Leistung noch höher ausfallen.
Da die Safe Haven-Zinssätze der ESTV jedes Jahr Änderungen unterworfen sind, empfiehlt es sich, in den Darlehensverträgen keinen konkreten Zinssatz festzuhalten, sondern den Verweis auf die (dynamischen) ESTV-Zinssätze. Denn allein die effektive Zinszahlung im betreffenden Jahr an die ESTV-Vorgaben anzupassen, hilft nicht, wenn diese nicht mit den Zinssätzen in den Darlehensverträgen übereinstimmen. Wenn der Zinssatz gemäss Darlehensvertrag z.B. unter dem verrechneten ESTV-Zinssatz liegt, kann die Steuerverwaltung in der Differenz eine geldwerte Leistung qualifizieren.
Vor diesem Hintergrund zahlt es sich aus, die Entwicklung der jeweils Anfang Jahr publizierten Save Haven-Zinssätze zu verfolgen und mit den eigenen Vertragsgrundlagen und Zinszahlungen zu überprüfen sowie bei Bedarf Massnahmen zu ergreifen.
Wir stehen Ihnen gerne beratend zur Seite.